Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Im Auftrag der Stadt Böblingen betreiben die Stadtwerke Böblingen die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet als öffentliche Einrichtung.
Die Abwasserbeseitigung umfasst neben der Reinigung des in die Kanalisation eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers auch beispielsweise die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der Regenwasserentlastungs- und -behandlungsanlagen
sowie der Kläranlage des Zweckverbandes.Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.
Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben.
Die bisherige, einheitliche Abwassergebühr wird in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser (€/m³).
Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten, überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (€/m²).
Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch auch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und die Niederschlagswassergebühr senken. Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit schon in dieser Hinsicht investiert haben, werden zukünftig entlastet.
Es findet keine Gebührenerhöhung statt:
Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden neu aufgeteilt.
Die Stadtwerke erzielen dadurch keine Mehreinnahmen.